Anleger*innen gesucht!
Um das Projekt dauerhaft zu ermöglichen, brauchen wir weiterhin Unterstützung in Form von Direktkrediten.
Direktkredite sind Geldbeträge, die dem Projekt ohne Umwege über eine Bank von Menschen geliehen werden, die uns unterstützen wollen. Wir bieten dafür einen Zinssatz nach Absprache an.
Unser Hausprojekt hängt davon ab, dass wir genügend Direktkredite erhalten: nur so können wir die Mieten gering halten. Deshalb bitten wir dich darum, eine für dich mögliche Summe bei der Haus-GmbH j8 anzulegen.

Direktkredite: so kannst du uns unterstützen
Laufzeit (mind. 1 Jahr) und Zinssatz (bis 1%) können genauso wie die Kredithöhe (1.000-10.000€) individuell festgelegt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel – wenn du dir andere Konditionen wünscht oder höhere Summen anlegen willst, komm gern auf uns zu! Du kannst uns dein Geld auch unbefristet leihen, dann gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Diese Zeit brauchen wir, um erneut Direktkredite einzuwerben, mit denen wir deinen Kredit „umschulden“.
Wichtig zu wissen: Direktkredite sind Nachrangdarlehen. Der Kreditvertrag wird daher eine qualifizierte Rangrücktrittklausel enthalten. Das bedeutet:
– Als Direktkreditnehmende können wir keine banküblichen Sicherheiten garantieren. Im Falle eines finanziellen Engpasses kann es sein, dass wir Direktkredite inkl. Zinsen nicht fristgerecht zurückzahlen können, falls dies unsere Insolvenz bedeuten würde.
– Sollte es zu einer Insolvenz der Haus-GmbH j8 kommen, werden die Direktkredite nur nachrangig bedient. Alle anderen, nicht-nachrangigen Gläubiger*innen, etwa Banken, erhalten ihr Geld zuerst zurück, erst dann werden die Direktkreditgebenden bedient. Das heißt, dass es theoretisch zu einem vollständigen Verlust des als Direktkredit geliehenen Geldes kommen könnte. Bisher ist dieser Fall bei den rund 170 bestehenden Syndikats-Projekten erst einmal eingetreten. Grund dafür waren unerwartet hohe Baukosten in einem aufwendig zu sanierenden Haus.
– Mit unserem Haus im beliebten Stadtteil St. Johannis, ausführlicher Beratung durch erfahrene und sachkundige Menschen im Mietshäuser Syndikat und umfassender Prüfung mit Sachverständigen sind wir sehr zuversichtlich, dass dieser Fall nicht eintreten wird. Im eigenen Interesse wollen wir die genannten Risiken natürlich so gering wie möglich halten. Wir planen daher in unserem Finanzierungsplan ausreichend Rücklagen und Spielräume ein.
Regelung des Vermögensanlagengesetzes
Die Annahme von Direktkrediten (Nachrangdarlehen) unterliegt den Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Da wir mehrere verschiedene Vermögensanlagen anbieten (die sich durch verschieden hohe Zinssätze unterscheiden) und im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage maximal 20 Direktkredite oder innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als € 100.000 annehmen, besteht für uns keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz („Bagatellgrenze“).